Bretten meldet Bedenken zu Knittlinger Flächennutzungsplan an:
"Verlässt die von uns gemeinsam diskutierte Planungs-Grundlage"

Bretten (gm) Die Stadt Bretten meldet in ihrer Stellungnahme Bedenken gegen die Ausweisung eines 60 Hektar großen Gewerbegebietes am Knittlinger Kreuz in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an. OB Paul Metzger verweist darauf, dass man in der gemeinsamen Klausur des Brettener und Knittlinger Gemeinderates im Juli 2000 "maximal eine Fläche von 40 Hektar" veranschlagt habe. Die jetzt vorliegende Entwurfsfassung mit 24 Hektar für den Knittlinger Eigenbedarf und rund 35 Hektar für ein interkommunales Gewerbegebiet "verlässt die damals gemeinsam diskutierte Grundlage". Mit der jetzigen Fassung, befürchtet man in Bretten, werde das Gewerbegebiet weithin sichtbar, das Landschaftsbild und ein Freizeitraum für die Brettener beeinträchtigt. Zudem liege das Gebiet zum überwiegenden Teil im Naturpark Stromberg/Heuchelberg, sodass dessen Geltungsbereich geändert werden müsste.
Östlich und westlich der das Gebiet zerschneidenden Hochspannungsleitung, so hatte man damals beschlossen, sollten mit 20,5 und 19,5 Hektar zwei in etwa gleich große Gewerbegebietsabschnitte zur Ausführung kommen. Zwar sei schon damals, so die Stellungnahme der Verwaltung, über die der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten und beschließen wird, der Abschnitt zwei nahe an die Gemarkung Bretten herangerückt, sei aber nach Süden so abgegrenzt gewesen, dass die exponierte Hochlage von Bebauung frei geblieben sei. Mit den 60 Hektar aber werde es weithin sichtbar.

Bretten verweist weiter darauf, dass der 60 Hektar-Bereich unmittelbar an einen landschaftlich intakten, naturräumlich reichhaltig ausgestatteten Freiraum sowie an ein Freizeitgebiet auf Brettener Gemarkung heranreicht: "Der Streuobst bestandene Freiraum liegt innerhalb einer im Regionalplan Mittlerer Oberrhein ausgewiesenen Grünzäsur und ist der Naherholungsraum für das rund ein Kilometer entfernte Wohngebiet Wanne."
Weiterhin befürchtet Bretten bei einem Gewerbegebiet in dieser Größenordnung eine starke verkehrliche Belastung des Stadtteils Ruit: "Gefordert wird eine ganzheitliche Planung und Ausführung, um zu vermeiden, dass Verkehr in Richtung Pforzheim schwerpunktmäßig über Ruit geführt wird".
Seine Belange berührt sieht Bretten ebenfalls bei der im Flächennutzungsplan Knittlingen vorgesehenen Freihaltetrasse für eine Abführung des Verkehrs von der B 35 zur B 294 mit Durchleitung durch Teilbereiche der Gemarkung Bretten. Hier bedürfe es einer intensiven Abstimmung, die bisher nicht erfolgt sei, mahnt Bretten an und verweist auf den in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Brettener Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, in dem eine solche Verbindung nicht vorgesehen sei.
Als weitere Punkte, in die Brettener Belange mit eingebunden sind, verweist die Stellungnahme auf die Ausweisung einer Freihaltestrasse für eine Stadtbahnverbindung Bretten-Knittlingen-Maulbronn mit Anbindung an die Haltestelle beim Schulzentrum-Ost in Bretten und auf die Ausweisung einer Freihaltetrasse für eine Regionalverbindung in Richtung Zabergäu.

Brettener Woche 11.11.2004

ZURÜCK