Bretten meldet Bedenken zu
Knittlinger Flächennutzungsplan an:
"Verlässt die von uns gemeinsam diskutierte
Planungs-Grundlage"
Bretten (gm)
Die Stadt Bretten meldet in ihrer Stellungnahme Bedenken gegen die
Ausweisung eines 60 Hektar großen Gewerbegebietes am Knittlinger
Kreuz in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an. OB Paul
Metzger verweist darauf, dass man in der gemeinsamen Klausur des
Brettener und Knittlinger Gemeinderates im Juli 2000 "maximal eine
Fläche von 40 Hektar" veranschlagt habe. Die jetzt vorliegende
Entwurfsfassung mit 24 Hektar für den Knittlinger Eigenbedarf und
rund 35 Hektar für ein interkommunales Gewerbegebiet
"verlässt die damals gemeinsam diskutierte Grundlage". Mit der
jetzigen Fassung, befürchtet man in Bretten, werde das
Gewerbegebiet weithin sichtbar, das Landschaftsbild und ein
Freizeitraum für die Brettener beeinträchtigt. Zudem liege
das Gebiet zum überwiegenden Teil im Naturpark
Stromberg/Heuchelberg, sodass dessen Geltungsbereich geändert
werden müsste.
Östlich und westlich der das Gebiet zerschneidenden
Hochspannungsleitung, so hatte man damals beschlossen, sollten mit 20,5
und 19,5 Hektar zwei in etwa gleich große
Gewerbegebietsabschnitte zur Ausführung kommen. Zwar sei schon
damals, so die Stellungnahme der Verwaltung, über die der
Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten und
beschließen wird, der Abschnitt zwei nahe an die Gemarkung
Bretten herangerückt, sei aber nach Süden so abgegrenzt
gewesen, dass die exponierte Hochlage von Bebauung frei geblieben sei.
Mit den 60 Hektar aber werde es weithin sichtbar.
Bretten verweist weiter darauf, dass der 60 Hektar-Bereich unmittelbar
an einen landschaftlich intakten, naturräumlich reichhaltig
ausgestatteten Freiraum sowie an ein Freizeitgebiet auf Brettener
Gemarkung heranreicht: "Der Streuobst bestandene Freiraum liegt
innerhalb einer im Regionalplan Mittlerer Oberrhein ausgewiesenen
Grünzäsur und ist der Naherholungsraum für das rund ein
Kilometer entfernte Wohngebiet Wanne."
Weiterhin befürchtet Bretten bei einem Gewerbegebiet in dieser
Größenordnung eine starke verkehrliche Belastung des
Stadtteils Ruit: "Gefordert wird eine ganzheitliche Planung und
Ausführung, um zu vermeiden, dass Verkehr in Richtung Pforzheim
schwerpunktmäßig über Ruit geführt wird".
Seine Belange berührt sieht Bretten ebenfalls bei der im
Flächennutzungsplan Knittlingen vorgesehenen Freihaltetrasse
für eine Abführung des Verkehrs von der B 35 zur B 294 mit
Durchleitung durch Teilbereiche der Gemarkung Bretten. Hier
bedürfe es einer intensiven Abstimmung, die bisher nicht erfolgt
sei, mahnt Bretten an und verweist auf den in der vorangegangenen
Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Brettener Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes, in dem eine solche Verbindung nicht
vorgesehen sei.
Als weitere Punkte, in die Brettener Belange mit eingebunden sind,
verweist die Stellungnahme auf die Ausweisung einer Freihaltestrasse
für eine Stadtbahnverbindung Bretten-Knittlingen-Maulbronn mit
Anbindung an die Haltestelle beim Schulzentrum-Ost in Bretten und auf
die Ausweisung einer Freihaltetrasse für eine Regionalverbindung
in Richtung Zabergäu.
Brettener Woche 11.11.2004
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