Hopp und Mahal fällt
die Einigung sehr schwer
KNITTLINGEN/KARLSRUHE. Es könnte so etwas wie der Schlussstrich
unter
einen scheinbar unendlichen Dauerstreit sein. Doch leicht schien dies
für die beiden Kontrahenten beileibe nicht. Vor der achten
Zivilkammer
des Landgerichts Karlsruhe haben sich gestern Knittlingens
Bürgermeister Heinz-Peter Hopp und der ehemalige Leiter des
Knittlinger
Faust-Museums und Faust-Archivs, Günther Mahal, mit einem
Vergleich
geeinigt.
Damit
verpflichtet sich Mahal, nicht mehr zu behaupten, sein einstiger
Dienstherr Hopp habe im Jahr 1999 einen Scheck über 400 Mark
unterschlagen. Auf genau dies hatte Hopps Anwalt Joachim Becker mit der
Unterlassungsklage gepocht. Denn Mahal, der 2001 nach einer
unbegründeten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Chef
entlassen
worden war, hatte im vergangenen Jahr diese und weitere Anschuldigungen
gegen den Bürgermeister in der Öffentlichkeit verbreitet.
Allerdings
sei dies in einer akuten manischen Phase Mahals passiert, erinnerte
dessen Anwältin Inge Rötlich an die psychische Krankheit
ihres
Mandanten, die bereits am Montag im Strafprozess vor dem Amtsgericht
Maulbronn für eine milde Geldstrafe mit ausschlaggebend war (PZ
hat
berichtet). Mahal betonte ebenfalls, er sei damals nicht bei Sinnen
gewesen und könne sich nicht mehr erinnern. Daher beharrte er bei
der
geforderten Entschuldigung auf diese Formulierung: "Sollte ich mit der
Äußerung den Kläger in seiner Ehre verletzt haben, so
täte mir das leid
und ich würde mich dafür entschuldigen", heißt es nun.
Prüfung des Hausverbots
Im
Gegenzug sagte Hopp mit dem Vergleich zu, umgehend und wohlwollend das
Hausverbot Mahals im Faust-Museum und Faust-Archiv zu prüfen. Die
Aufhebung des Verbots hatte Inge Rötlich zu einer Vorbedingung
für eine
Erklärung ihres Mandanten gemacht. "Das Museum ist sein
Lebenswerk",
betonte sie. Er brauche das Archiv für seine wissenschaftliche
Arbeit.
Doch
am Hausverbot drohte der Vergleich zunächst zu scheitern. Becker
erklärte, dass Hopp über das Hausverbot nicht alleine entsc!
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önne. "Es gab auch Reibereien von Herrn Mahal mit Mitarbeitern. Um
erneute Konflikte zu vermeiden, müsste Herr Hopp dies mit ihnen
abstimmen", sagte Becker. Zudem könne Mahal auch woanders als im
Faust-Archiv an Literatur für Recherchen kommen.
Diese
Äußerung brachte Mahal so auf, dass er zunächst nur
eine Wiederholung
seiner Behauptung ausschließen, sich aber nicht entschuldigen
wollte.
Der vorsitzende Richter, Wolf-Rüdiger Waetke, hatte für die
Haltung
beider Seiten allerdings wenig Verständnis. "Es ist schwer
über den
eigenen Schatten zu springen, aber es ist auch unsinnig, die alte
Geschichte ewig am Kochen zu halten", appellierte er an den guten
Willen beider Seiten, einen Schlussstrich zu ziehen. Es könne doch
nicht im Interesse aller liegen, dass sich das Verwaltungsgericht in
einem neuen Verfahren mit dem Hausverbot befassen und "den ganzen Sumpf
wieder aufrollen" müsse. Letztlich einigten sich beide Parteien
auf den
Vergleich.
PZ-Artikel wurde erstellt von:
Nicola Hiller am 15.04.2005.