Hopp und Mahal fällt die Einigung sehr schwer

KNITTLINGEN/KARLSRUHE. Es könnte so etwas wie der Schlussstrich unter einen scheinbar unendlichen Dauerstreit sein. Doch leicht schien dies für die beiden Kontrahenten beileibe nicht. Vor der achten Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe haben sich gestern Knittlingens Bürgermeister Heinz-Peter Hopp und der ehemalige Leiter des Knittlinger Faust-Museums und Faust-Archivs, Günther Mahal, mit einem Vergleich geeinigt.

Damit verpflichtet sich Mahal, nicht mehr zu behaupten, sein einstiger Dienstherr Hopp habe im Jahr 1999 einen Scheck über 400 Mark unterschlagen. Auf genau dies hatte Hopps Anwalt Joachim Becker mit der Unterlassungsklage gepocht. Denn Mahal, der 2001 nach einer unbegründeten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Chef entlassen worden war, hatte im vergangenen Jahr diese und weitere Anschuldigungen gegen den Bürgermeister in der Öffentlichkeit verbreitet. Allerdings sei dies in einer akuten manischen Phase Mahals passiert, erinnerte dessen Anwältin Inge Rötlich an die psychische Krankheit ihres Mandanten, die bereits am Montag im Strafprozess vor dem Amtsgericht Maulbronn für eine milde Geldstrafe mit ausschlaggebend war (PZ hat berichtet). Mahal betonte ebenfalls, er sei damals nicht bei Sinnen gewesen und könne sich nicht mehr erinnern. Daher beharrte er bei der geforderten Entschuldigung auf diese Formulierung: "Sollte ich mit der Äußerung den Kläger in seiner Ehre verletzt haben, so täte mir das leid und ich würde mich dafür entschuldigen", heißt es nun.

Prüfung des Hausverbots

Im Gegenzug sagte Hopp mit dem Vergleich zu, umgehend und wohlwollend das Hausverbot Mahals im Faust-Museum und Faust-Archiv zu prüfen. Die Aufhebung des Verbots hatte Inge Rötlich zu einer Vorbedingung für eine Erklärung ihres Mandanten gemacht. "Das Museum ist sein Lebenswerk", betonte sie. Er brauche das Archiv für seine wissenschaftliche Arbeit.

Doch am Hausverbot drohte der Vergleich zunächst zu scheitern. Becker erklärte, dass Hopp über das Hausverbot nicht alleine entsc! heiden k önne. "Es gab auch Reibereien von Herrn Mahal mit Mitarbeitern. Um erneute Konflikte zu vermeiden, müsste Herr Hopp dies mit ihnen abstimmen", sagte Becker. Zudem könne Mahal auch woanders als im Faust-Archiv an Literatur für Recherchen kommen.

Diese Äußerung brachte Mahal so auf, dass er zunächst nur eine Wiederholung seiner Behauptung ausschließen, sich aber nicht entschuldigen wollte. Der vorsitzende Richter, Wolf-Rüdiger Waetke, hatte für die Haltung beider Seiten allerdings wenig Verständnis. "Es ist schwer über den eigenen Schatten zu springen, aber es ist auch unsinnig, die alte Geschichte ewig am Kochen zu halten", appellierte er an den guten Willen beider Seiten, einen Schlussstrich zu ziehen. Es könne doch nicht im Interesse aller liegen, dass sich das Verwaltungsgericht in einem neuen Verfahren mit dem Hausverbot befassen und "den ganzen Sumpf wieder aufrollen" müsse. Letztlich einigten sich beide Parteien auf den Vergleich.

PZ-Artikel wurde erstellt von: Nicola Hiller am 15.04.2005.


ZURÜCK zum Pressespiegel