Anklage wegen groben Foulspiels
Massive Attacken auf Fußballplatz gegen Spieler aus Ötisheim vom Staatsanwalt als gefährliche Körperverletzung bewertet

KNITTLINGEN/ÖTISHEIM. Die Staatsanwaltschaft zieht alle Register: Sie hat gegen einen Fußballer aus Pforzheim Anklage erhoben, der einen Spieler des TSV Ötisheim mit Fußtritten gegen die Brust lebensgefährlich verletzt hatte.

„Ich gehe von einer Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung aus“, sagte gestern ein leitender Staatsanwalt zur PZ. Das Verfahren soll vor dem Amtsgericht in Pforzheim eröffnet werden, wo die Anklage erhoben wurde. Damit soll seit vielen Jahren erstmals wieder ein Strafrichter über das Geschehen während eines Fußballspiels entscheiden. Die Partie in der B-Kreisliga fand am Buckenberg in Pforzheim statt.

Beim Fußballspiel der Reserven von Fatihspor Pforzheim und des TSV Ötisheim war es am 17. April zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen: Nach dem Spielbericht des Schiedsrichters, den die Staatsanwaltschaft ebenfalls auswertete, hat ein Fatihspor-Spieler in „brutalster Weise mit voller Wucht“ in die Rippengegend eines bereits am Boden liegenden Spielers des TSV Ötisheim eingetreten. Sogar als ihn andere Spieler wegziehen wollten, habe dieser sein Opfer erneut in die Nierengegend getreten. Der dabei schwer verletzte Spieler aus Knittlingen-Freudenstein spuckte laut Sportgericht sogar Blut. Der Vorstand des TSV Ötisheim meldete an das in Kieselbronn beheimatete Fußballgericht, ihr als Torwart eingesetzter Spieler Markus Spandl habe einen Lungenriss erlitten und sei auf die Intensivstation der Klinik in Pforzheim eingeliefert worden. „Ein tätlicher Angriff, wie er im vorliegenden Falle stattfand und lebensbedrohliche Verletzungen hervorruft, berechtigt ferner den Antrag auf Ausschluss des Spielers für alle Spiele beim Badischen Fußballverband“, war in der Urteilsbegründung von Kieselbronn formuliert. Vorsitzender Peter Zoller sagte: „Das ist bisher das schwerste Ereignis gewesen, das über meinen Tisch ging!“ So wurde der Spieler aus Freudenstein mehr als fünf Tage lang im Krankenhaus behandelt und konnte mehrere Wochen seinem Beruf nicht nachgehen.

Gericht soll die Folgen gewichten

„Es hat den Tritt unstreitig gegeben. Das Gericht muss nun die Folgen erörtern“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zur PZ. Er sprach von einer „brutalen Vorgehensweise“, die über ein Fußballspiel hinausgehe. Die Anklagebehörde stufte inzwischen die Tat während eines Sportwettkampfs als „relativ außergewöhnlich“ ein. Parallel zur strafrechtlichen Würdigung laufen zivilrechtliche Verfahren. Die Strafe des Sportgerichts ist bereits rechtskräftig. Danach ist der verantwortliche Fußballer ein Jahr lang bis Mitte April 2006 gesperrt. Sollte das Verfahren wegen der Tätlichkeit gegen den Fußballer aus Freudenstein vor dem Amtsgericht stattfinden, werden nach der Prognose des Fußballrichters Zollers viele Verbandsbeobachter im Gerichtssaal sitzen.

PZ-Artikel wurde erstellt von: Horst Pieper am 26.08.2005.


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