Lothar Frick – Schulstraße 28 – 75438 Knittlingen-Freudenstein
Martin Blanc – Im Hanfland 25 – 75438 Knittlingen-Kleinvillars
Herrn
Bürgermeister
Heinz-Peter Hopp
Rathaus
75438 Knittlingen
Mittwoch, 20. Juli 2005
Gemeindevollzugsdienst in Knittlingen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir schreiben Ihnen, weil wir im Zusammenhang mit Anfragen aus dem
Gemeinderat sowie Presseberichten und einer Pressemitteilung seitens
der Stadt Knittlingen zum Gemeindevollzugsdienst in Knittlingen
zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche sehen, die unserer
Ansicht nach der Aufklärung bedürfen. Es geht dabei
längst nicht mehr nur darum, unter welchen Umständen bzw.
Auflagen der Gemeindevollzugsbedienstete seine Arbeit versehen muss
bzw. musste, sondern auch um die Frage, ob die Mitglieder des
Gemeinderats Auskünften der Verwaltung in nichtöffentlichen
wie öffentlichen Sitzungen überhaupt noch Glauben schenken
können.
1. Zeitpunkt der Auskünfte der Stadtverwaltung
Zu klären ist aus unserer Sicht zunächst, weshalb die
Stadtverwaltung in der „Presseerklärung des Hauptamtsleiters der
Stadt Knittlingen Rainer Gutöhrlein“ vom 6. Juli 2005 enthaltenen
Informationen nicht schon früher an den Gemeinderat gegeben hat.
Gelegenheit dazu bestand bei einer Anfrage des
Gemeinderatskollegen Hans Krauß am 5. April 2005 außerhalb
der Tagesordnung im nichtöffentlichen Sitzungsteil. Ebenso
wäre es möglich gewesen, sich auf die öffentliche
Anfrage von Stadtrat Haas am 3. Mai 2005 entsprechend zu
äußern, ebenso in der öffentlichen Sitzung vom 5. Juli
2005 auf eine Anfrage eines der beiden Unterzeichner (Lothar Frick).
Die nunmehr per Pressemitteilung bekannt gewordenen Auskünfte
wurden seitens der Stadtverwaltung erst erteilt, nachdem der Verwaltung
bekannt geworden war, dass der genannte Unterzeichner im Besitz einer
Kopie aus dem Dienstbuch des Gemeindevollzugsbediensteten ist, mit dem
er belegen kann, dass es dem Gemeindevollzugsbediensteten „bis auf
weiteres“ untersagt worden war, Mandate im ruhenden Verkehr – sprich
Strafzettel bzw. „Knöllchen“ für Falschparker zu verteilen.
Damit konnte ein in Knittlingen über Wochen herumgehendes
Gerücht als zutreffend bestätigt werden.
Zu klären ist: Warum wurden die Angaben, die die Stadt in der
Pressemitteilung vom 6. Juli macht, dem Gemeinderat trotz verschiedener
Anfragen nicht früher zur Verfügung gestellt? Warum haben
Sie, der Sie in jeder der betreffenden Sitzungen neben Herrn
Gutöhrlein gesessen hat, dessen Ausführungen nicht
entsprechend den Informationen in der Pressemitteilung vom 6. Juli 2005
ergänzt bzw. korrigiert?
2. Angeblich nichtöffentliche Personalangelegenheiten
Sie selbst haben in der öffentlichen Sitzung vom 5. Juli 2005
versucht, die Anfrage eines der Unterzeichner (Lothar Frick) nach der
Vergabepraxis von Park-Knöllchen in Knittlingen unter dem Hinweis,
es handle sich um eine nichtöffentliche Personalangelegenheit, in
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlagern. Einen Tag
später wirft die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung dem
betroffenen Gemeindevollzugsbediensteten öffentlich
„Überreaktionen“ vor und stellt damit seiner Tätigkeit ein
Zeugnis aus, das seinen Ruf in der Öffentlichkeit in erheblichem
Maße schädigt.
Zu klären ist: Wieso ist für die Stadtverwaltung eine
Anfrage, die einer möglichen Weisung seitens Vorgesetzten des
Gemeindevollzugsbediensteten an diesen gilt, eine
„nichtöffentliche Personalangelegenheit“, während die
öffentliche Verkündung von „Überreaktionen“ des
betroffenen Untergebenen in Form einer Pressemitteilung gerade einmal
einen Tag später von der Stadtverwaltung für zulässig
gehalten wird? Wie hält es die Stadtverwaltung in diesem
Zusammenhang mit der gesetzlich gebotenen Fürsorgepflicht für
ihre Beschäftigten?
3. Protokoll der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Mai 2005
Stadtrat Haas hat sich im öffentlichen Teil der
Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2005 ausweislich des Protokolls unter dem
Tagesordnungspunkt Anfragen zu Wort gemeldet und unter anderem gesagt,
er wolle Einsicht in die Akten des Gemeindevollzugsdienstes (GVD), was
Anweisungen betreffe sowie eine Übersicht über die Einnahmen
der letzten zwölf Monate.
Hauptamtsleiter Gutöhrlein hat gemäß Wortlaut der
Zusammenfassung im Sitzungsprotokoll wie folgt geantwortet: „Die
Aufgaben des GVD sind gesetzlich geregelt. Hier bedarf es keiner
Dienstanweisung. Wir besprechen sein Dienstbuch, das er führt. Als
Reaktion auf die seinerzeitige Anfrage Krauß haben wir seinen
Dienstplan wieder geändert. Er ist vom verstärkten Einsatz im
Außenbereich in den Innenbereich der Stadt zurückgekehrt.
Die Einnahmen kann Herr Dannecker gerne auflisten. Sie belaufen sich im
Jahr auf 4.000,-- bis 5.000,-- Euro.“
Nach unserer sicheren Erinnerung hat Herr Gutöhrlein in Ihrem
Beisein auf die Anfrage von Stadtrat Haas geantwortet, es gebe keine
Unterlagen (und damit logischerweise auch nichts, in das die von
Stadtrat Haas gewünschte Einsicht genommen werden könnte). Im
Protokoll der Sitzung, das Herr Gutöhrlein führt und von
Ihnen als Vorsitzendem des Gemeinderats unterzeichnet wird, ist dagegen
von einem vom GVD geführten und mit dem Hauptsamtsleiter zu
besprechenden Dienstbuch die Rede. Davon haben wir in der Sitzung am 3.
Mai nichts gehört. Wir möchten darauf hinweisen, dass uns
zahlreiche Aussagen von Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat
vorliegen, die uns – teils schriftlich, teils mündlich –
bestätigt haben, dass Herr Gutöhrlein in der Sitzung am 3.
Mai auf die Anfrage von Stadtrat Haas hin gesagt hat, es gebe keine
Unterlagen mit Blick auf den Gemeindevollzugsdienst.
4. Weisung oder nicht?
Im Dienstbuch des Gemeindevollzugsbediensteten ist unter dem Datum 24.
Januar 2005 unter anderem Folgendes eingetragen: „Mündliche
Anweisung durch Herrn Amtsleiter Rainer Gutöhrlein ‡ ab sofort
keine mündliche oder entgeldliche Verwarnungen im Ruhenden Verkehr
bis auf weiteres, auch in den Stadtteilen“. Darunter steht abgezeichnet
von Herrn Gutöhrlein in dessen Handschrift: „(BM Hopp interne
Weisung)“. Auch die Gesamtseite ist vom Hauptamtsleiter mit Datum 31.
Januar 2005 abgezeichnet.
In der „Presseerklärung des Hauptamtleiters der Stadt Knittlingen
Rainer Gutöhrlein“ vom 6. Juli 2005 heißt es dazu: „Zur
Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass der im Dienstbuch
enthaltene Bezug auf eine interne Weisung des Bürgermeisters so zu
verstehen ist, dass das Gespräch zwischen Herrn Nonnenmann und mir
auch auf Weisung des Bürgermeisters mir gegenüber zustande
kam“.
Im Dienstbuch findet sich jedoch nach wie vor die vom Hauptamtsleiter
abgezeichnete Aufzeichnung des Gemeindevollzugsbediensteten, wonach
„auf mündliche Anweisung durch Herrn Amtsleiter Gutöhrlein“
bis auf weiteres keine Verwarnungen im ruhenden Verkehr mehr
ausgesprochen werden sollten.
Damit ist zu klären: Hat Herr Hauptamtsleiter Gutöhrlein die
von ihm abgezeichnete mündliche Anweisung eigenmächtig
gegeben? Hat er dazu von Ihnen eine allgemeine Befugnis dazu erhalten?
Oder war die Anweisung im konkreten Fall mit Ihnen abgesprochen bzw.
ist sie auf Geheiß von Ihnen erfolgt? Mindestens eine der
genannten Möglichkeiten muss logischerweise zutreffen.
5. Sonstige Umstände der Weisung
In der Pressemitteilung vom 6. Juli heißt es zudem: „zu keinem
Zeitpunkt gab es eine Weisung an den Gemeindevollzugsbediensteten,
wonach er aus politischen Gründen davon absehen sollte, seinen
Dienstpflichten nachzugehen“. Interessant ist die in diesem Satz
gemachte Einschränkung „aus politischen Gründen“.
Zu klären ist: Warum heißt es in der Pressemitteilung nicht
einfach: „zu keinem Zeitpunkt gab es eine Weisung an den
Gemeindevollzugsbediensteten, wonach er davon absehen sollte, seinen
Dienstpflichten nachzugehen“?
6. Art und Zeugen der angeblichen „Überreaktionen“ des
Gemeindevollzugsbediensteten
In der „Presseerklärung des Hauptamtsleiters der Stadt Knittlingen
Rainer Gutöhrlein“ vom 6. Juli 2005 heißt es unter anderem:
„Im Januar 2005 kam es zu einigen Überreaktionen des
Gemeindevollzugsbediensteten Frank Nonnenmann. Aus diesem Grunde sah
ich mich veranlasst, mit ihm am 24. Januar 2005 über die
Verhängung von Bußgeldern ein Dienstgespräch zu
führen. Auch Herrn Bürgermeister Hopp wurden einzelne
Fälle bekannt, so dass er mich bat, mit Herrn Nonnenmann ein
Gespräch zu führen.“
Damit ist zu klären: Welcher Art waren die angeblichen
„Überreaktionen“ des Gemeindevollzugsbediensteten? Wer kann die
Aussagen des Hauptamtsleiters und Ihrerseits, da Ihnen auch „einzelne
Fälle bekannt“ geworden sein sollen, hinsichtlich der angeblichen
„Überreaktionen“ bestätigen? Oder ist das Gespräch mit
Herrn Nonnenmann etwa auf Grundlage anonymer Hinweise erfolgt? Hatte
Herr Nonnenmann in dem Gespräch die Möglichkeit, sich zu
einzelnen Fällen angeblicher „Überreaktionen“ zu
äußern? Falls ja, in welcher Weise und welchen Inhalts
sind Aussagen dazu von ihm erfolgt? Falls nein: Warum wurde ihm
diese Möglichkeit nicht eingeräumt?
7. Zeitraum der angeblichen „Überreaktionen“ des
Gemeindevollzugsbediensteten
In der „Presseerklärung des Hauptamtsleiters der Stadt Knittlingen
Rainer Gutöhrlein“ vom 6. Juli 2005 steht unter anderem: „Im
Januar 2005 kam es zu einigen Überreaktionen des
Gemeindevollzugsbediensteten Frank Nonnenmann. ….. Auch Herrn
Bürgermeister Hopp wurden einzelne Fälle bekannt, ….“.
Laut Aussage des Gemeindevollzugsbediensteten stellen sich dessen
Anwesenheitszeiten und Einsatzfelder Ende Dezember 2004 und im Januar
2005 wie folgt dar:
27. bis 31. Dezember 2004: Vertretung Amtsbote.
1. Januar 2005: Vertretung Amtsbote, Fegarbeiten am Rathaus und
Sichtkontrolle bei der Schule wegen Silvester.
2. Januar 2005: Beflaggung Rathaus (Tsunamiopfer).
3. Januar bis 7. Januar 2005: Urlaub.
10. Januar bis 21. Januar 2005: Krankheitsbedingte Abwesenheit.
Sollten die vom Gemeindevollzugsbediensteten gemachten Angaben
zutreffen, dann war der 24. Januar 2005 der erste Tag im Januar 2005,
in denen dieser in seinem eigentlichen Aufgabengebiet tätig war.
Ansonsten war er an keinem einzigen Tag im Januar 2005 als
Gemeindevollzugsbediensteter im Einsatz. Der Januar 2005 ist aber laut
„Presseerklärung des Hauptamtsleiters der Stadt Knittlingen Rainer
Gutöhrlein“ vom 6. Juli 2005 der Zeitraum gewesen, in dem es zu
den angeblichen „Überreaktionen“ gekommen sein soll.
Zu klären ist deshalb: Wie kann es zu „Überreaktionen“ von
Herrn Nonnenmann als Gemeindevollzugsbedienstetem „im Januar 2005“, wie
es in der Presseerklärung der Stadt vom 6. Juli 2005
heißt, gekommen sein, wenn dieser erst ab dem 24. Januar 2005 als
Gemeindevollzugsbediensteter im Einsatz war– also exakt dem Datum
seines Dienstgesprächs mit Herrn Gutöhrlein wegen der
angeblichen „Überreaktionen“, das gemäß
Presseerklärung vom 6. Juli auch auf Ihre Weisung hin anberaumt
worden sei? Wie können dann Ihnen, Herr Bürgermeister,
„einzelne Fälle“ von „Überreaktionen“ im Januar 2005 bekannt
geworden sein? Um welche Fälle handelt es sich dabei, wer war von
den „Überreaktionen“ betroffen, wer hat sie Ihnen zur Kenntnis
gegeben? Oder haben sich möglicherweise alle Betroffenen oder
sonstigen Personen, die sich Ihnen und dem Hauptamtsleiter
gegenüber geäußert haben, im Datum geirrt, obwohl es
sogar einen Monatszeitraum betraf und nicht nur einen einzelnen Tag?
8. Absprache der Presseerklärung vom 6. Juli 2005 mit einem
Rechtsanwalt?
Uns zugegangenen Informationen zufolge soll die „Presseerklärung
des Hauptamtsleiters der Stadt Knittlingen Rainer Gutöhrlein“ vom
6. Juli 2005 mit dem für die Stadt schon aus anderen Anlässen
tätigen Pforzheimer Rechtsanwalt Dr. Joachim Becker
besprochen und abgestimmt worden zu sein.
Zu klären ist: Ist Herr Rechtsanwalt Dr. Becker tatsächlich
im Rahmen der Abfassung der Pressemitteilung vom 6. Juli eingeschaltet
gewesen? Falls ja, aus welchen Gründen war dies so? Hätte der
Gemeindevollzugsbedienstete als städtischer Angestellter in
vergleichbarer Weise die Möglichkeit, auf städtische
Ressourcen (personell wie finanziell) zurückzugreifen, wenn er
selbst Erklärungen zum gleichen Fall und Thema abgeben
möchte? Wenn nein, warum nicht?
Zu fragen ist darüber hinaus: Ist es zutreffend, dass die
Stadtverwaltung den Gemeindevollzugsbediensteten ultimativ dazu
aufgefordert hat, bis Donnerstag, den 21. Juli 2005 zu erklären,
an wen er eine Kopie aus seinem Dienstbuch gegeben habe? Falls ja: Ist
Herr Nonnenmann darauf hingewiesen worden, dass er in solchen
Situationen um rechtlichen Beistand ersuchen und den Personalrat der
Stadt einschalten kann? Ist ihm geschildert worden, welche Konsequenzen
eine Versäumnis der gesetzten Frist nach sich ziehen würde?
Hält die Stadtverwaltung eine Frist von gerade vier Arbeitstagen
für angemessen, um auf die gestellte Frage zu antworten,
wofür zum Beispiel die Hilfe eines fachlich versierten
Rechtsanwalts erst einmal gefunden, terminiert und organisiert werden
müsste? Kann die Stadtverwaltung ausschließen, dass jemand
anders als der Gemeindevollzugsbedienstete eine Kopie aus dem
Dienstbuch herausgegeben hat?
Wie Sie sehen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, gibt es eine
ganze Reihe von wichtigen und dringend klärungsbedürftigen
Fragen. Wir möchten Ihnen abschließend die Bitte
übermitteln und den Rat geben, die aufgeworfenen Fragen
gründlich zu prüfen und alles im Rahmen Ihrer
Möglichkeiten liegende zu tun, um dem Gemeinderat der Stadt
Knittlingen, der Knittlinger Bevölkerung und der
Öffentlichkeit insgesamt eine korrekte Beurteilung dessen zu
ermöglichen, was tatsächlich vorgefallen ist. Auf diese Weise
ist es vielleicht noch möglich, der Stadt einen weiteren
Aufsehen erregenden Arbeitsgerichtsprozess zu ersparen.
Wir erwarten von der Stadtverwaltung insgesamt und Ihnen
persönlich uneingeschränkt Auskunft und die Offenlegung aller
vorhandenen Akten und Unterlagen, damit die Aussagen des
Gemeindevollzugsbediensteten insbesondere bezüglich seiner
Anwesenheitszeiten und Dienstaufgaben insbesondere im Januar 2005
geprüft werden können. Mit mündlichen Aussagen
Ihrerseits oder seitens des Hauptamtsleiters sind wir nicht mehr
zufrieden zu stellen. Die Fakten müssen in Form der vorhandenen
Dokumente – und zwar aller – auf den Tisch. Ferner muss dem
Gemeindevollzugsbediensteten die Möglichkeit eingeräumt
werden, vom Gemeinderat angehört zu werden.
Wir können uns in der derzeitigen Situation leider des Eindrucks
nicht ganz erwehren, dass seitens der Verwaltungsspitze versucht wird,
offensichtliche Widersprüche in der eigenen Argumentation dadurch
zu übertünchen, das schwächste Glied in der Kette der
Beteiligten – den Gemeindevollzugsbediensteten – für Fehler
verantwortlich zu machen, die von der Verwaltungsspitze –– dem
stärksten Glied in der Kette –– begangen worden sind.
Wir behalten uns angesichts der Wichtigkeit des Themas vor, dieses
Schreiben kurzfristig der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar
Frick
Martin Blanc