Wieso zögert das Gericht?
Mediziner aus dem östlichem
Enzkreis steht im Verdacht der Untreue in Millionenhöhe
MAULBRONN. Ungewöhnlich lange nimmt sich Maulbronns
Amtsgerichtsdirektor Zeit für die Entscheidung, ob er die Anklage
gegen einen Arzt aus dem östlichen Enzkreis wegen des Verdachts
der Untreue zulässt.
"Ich bin verwundert", sagt der Pforzheimer Oberstaatsanwalt und
Behördenleiter Hans-Werner Schwierk. Wer ihn kennt, weiß,
dass dies die höfliche Formulierung für stinksauer ist.
Mehrmals schon habe seine Dienststelle beim Amtsgericht Maulbronn
nachgefragt, was die Akte T. (Name geändert) mache - keine
Antwort. Auf dem Tisch von Amtsgerichtsdirektor Klaus Droxler liegt
nach Informationen der "Pforzheimer Zeitung" seit dem 5. Dezember 2003
unter dem Aktenzeichen LS 93 JS 5156/ 03 ein Vorfall von einiger
Brisanz: Arnd T., Arzt aus dem östlichen Enzkreis, steht nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft unter dem dringenden Tatverdacht,
sich der Untreue schuldig gemacht zu haben. Der Arzt schweigt ebenso zu
den Vorwürfen wie das Amtsgericht zum zeitlichen Ablauf und Stand
des Verfahrens - man verweist auf die Pressestelle des Landgerichts
Karlsruhe. Von dort war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu
erhalten.
Arnd T. war Hausarzt zweier pflegebedürftiger Schwestern, Jahrgang
1924 und 1925. Sie sollen ihm Generalvollmacht eingeräumt haben -
für den Fall, dass eine von ihnen sterbe. Die Schwestern setzten
sich gegenseitig als Erben ein - und die Ehefrau des Arztes
testamentarisch als Nach-Erbin. Als eine der beiden Frauen starb, soll
laut Anklageschrift Arnd T. als Generalbevollmächtigter namens der
noch lebenden Schwester das Erbe ausgeschlagen haben - worauf seine
Frau in den Genuss eines Immobilienvermögens im Wert von damals
1,5 Millionen Mark gekommen sei. Nach der Ausweisung zum Baugebiet soll
das Erbe nach PZ-Informationen das Fünffache wert sein.
Unter Wert abgespeist?
Die Anklage soll auf einer Strafanzeige des Nachlassverwalters
fußen, der von den Pflichtteil-Erben eingesetzt wurde, weil sie
sich nicht unter Wert abspeisen lassen wollten.
Mittlerweile ist auch die ein Jahr jüngere Schwester gestorben. In
diesem Fall gibt es aber noch juristische Auseinandersetzungen, ob Arnd
T.s Frau erneut an ein Vermögen kommt.
Bekannt ist der Vorgang auch der Landesärztekammer - so will es
die Ministerialanweisung in Strafsachen. Die Kammer wird ebenso nach
Abschluss der strafrechtlichen Würdigung informiert. Für den
Fall einer Verurteilung müsste die Ärztekammer prüfen,
ob gegen ethische Grundsätze verstoßen wurde - und damit die
Berufsordnung betroffen wäre. Im Extremfall könnte das
Regierungspräsidium Stuttgart - zentral für
Baden-Württemberg - die Ausübungserlaubnis entziehen. Das, so
Oliver Erens, Sprecher der Landesärztekammer, komme jedoch
äußerst selten vor.
Artikel wurde erstellt von: Olaf Lorch am 18.03.2005.