Altenheim-Standort umstritten

Knittlinger Räte stimmten Bebauungsplanänderung zu

Knittlingen (vh). Ausführlich wurde im Knittlinger Rat über die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Knittlingen-B-35-Mitte“. Hier vor allem um die rechtlichen Folgen, die sich durch die Änderung von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet ergeben, um dort den Bau eines Altenpflegeheimes zu ermöglichen. „Einschränkungen für die dort angesiedelten Betriebe“, sahen neben Evelyne Teschner-Klug zahlreiche weitere Gremiumsmitglieder durch eine solche Änderung. Nur sie ermögliche aber im Bereich der Ziegelhütte den Bau eines Altenpflegeheimes. Gegenüber der Volksmission als Bauträger sei die Stadt Knittlingen hier bereits eine Verpflichtung eingegangen.
Jurist Dieter Weiblen erklärte die rechtliche Bewertung. Er bewertete dabei eine aktuelle schalltechnische Untersuchung. Er stellte fest, dass ein benachbarter Zimmereibetrieb nicht im Gewerbe-, sondern in einem Mischgebiet angesiedelt sei. Unabhängig von der notwendigen Änderung für das Altenpflegeheim überschreite er schon jetzt teilweise die für ein solches Mischgebiet einzuhaltenden Lärmwerte. Für die übrigen benachbarten Grundstücke schlug er vor, Schallleistungspegel für die Nacht festzusetzen.
Matthias Haas (Alternative Liste Knittlingen) stellte fest, dass es in der Nähe des Bauhofes in der Lüßstraße eine geeignete Fläche für das Altenpflegeheim gegeben hätte. „Wegen des Luftschlosses Kulturhalle“ wäre diese aber nicht weiter verfolgt worden. Die Räte stimmten der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Knittlingen-B-35-Mitte“ zu. Dies unter der Bedingung, dass von der Volksmission als Bauträger des Altenpflegeheimes eine schriftliche Zusage für den Bau unter den gegebenen Umständen eingeholt wird.

BNN, 25.07.2008