Streitfall ist kein Einzelfall

Alte BausubstanzNoch beitragspflichtig? Die Knittlinger Helga Förg und Horst Bickel stehen vor dem Eingang eines Hauses im Pflegmühleweg, das laut Inschrift über der Tür aus dem Jahr 1863 stammt.
Foto: Becker
Alte Bausubstanz noch beitragspflichtig? Die Knittlinger Helga Förg und Horst Bickel stehen vor dem Eingang eines Hauses im Pflegmühleweg, das laut Inschrift über der Tür aus dem Jahr 1863 stammt. Foto: Becker

Ärger um Erschließungsbeiträge: Spurensuche im Archiv kann weiterhelfen

Knittlingen – Historische Straße oder nicht? Wenn ein Ausbau ansteht, entzündet sich an dieser Frage häufig der Streit um Erschließungsbeiträge. Der Knittlinger Pflegmühleweg sei da kein Einzelfall, weiß der Leiter des Enzkreis-Kommunalamts, Jörg Gilon.

VON CAROLIN BECKER

Hilflosigkeit und Wut, so lassen sich die Gefühle zusammenfassen, welche die – noch vorläufigen – Erschließungsbeiträge bei den Grundstücksbesitzern in dem zum Ausbau anstehenden Straßenbereich ausgelöst haben. Die meist fünfstelligen Summen, die auf Berechnungen des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros beruhen, waren ihnen von der Stadt schriftlich mitgeteilt worden, verbunden mit der Einladung zu einem Informationsgespräch.

 Schlagen auch in Knittlingen die Wogen hoch, so sieht der Leiter des Kommunalamts, Jörg Gilon, in der Vorgehensweise der Stadt durchaus einen Sinn: „Wir empfehlen solche Treffen, die erstmals von der Gemeinde Straubenhardt durchgeführt wurden, ausdrücklich“, sagt der Amtsleiter. Bei dieser Gelegenheit könnten die Betroffenen ihre Einwände direkt vorbringen. Grundsätzlich müsse die Gemeinde für, wie es im Amtsdeutsch heißt, „die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage“ Beiträge erheben.

 Am Begriff „erstmalig“ scheiden sich in Knittlingen aber die Geister. Wie berichtet, hatten die Anlieger des vorderen Straßenabschnitts angenommen, ihre Häuser seien Teil einer historischen Straße, die bereits erschlossen sei und deshalb nicht mehr mit den entsprechenden Beiträgen belegt werden könne. Ein Gutachten war zum Unverständnis der Betroffenen aber zu einem anderen Ergebnis gekommen.
 „Solche Streitfälle gibt es relativ häufig“, erinnert sich Jörg Gilon an Beispiele aus Ötisheim, Illingen und Wurmberg. Häufig genug entwickle sich die mögliche Einordnung als „vorhandene Straße im Rechtssinn“ zu einer aufwändigen Spurensuche in Archiven der Gemeinde und des Kreises. Für die korrekte Beurteilung diene unter anderem als Indiz, ob in einer Straße gleich mehrfach Häuser existierten, die vor 1873 erstellt worden seien. „Dann ist davon auszugehen, dass es sich möglicherweise um eine historische Straße handelt“, sagt Jörg Gilon. Es müsse aber stets der Einzelfall geprüft werden.

 Seit dem Erlass der ersten Württembergischen Bauordnung im Jahr 1873 sei vorgeschrieben, neu angelegte Straßen planmäßig festzuhalten. Sei eine Straße in einem solchen Werk verzeichnet, müsse sie aber auch mit den dort angegebenen Maßen übereinstimmen, um als „bereits bestehend“ anerkannt zu werden. „Das alles ist nicht ganz unkompliziert und kann nicht vom grünen Tisch aus entschieden werden“, fasst Gilon zusammen.

 „Gibt es alte Pläne oder andere Unterlagen, die Licht in die Sache bringen können, so sollten die Anwohner diese zu der Informationsveranstaltung mitbringen“, rät der Behördenleiter. Sollten diese Dokumente die Verwaltung nicht überzeugen, seien die Grundstücksbesitzer nicht gezwungen, die ihnen von der Stadt angebotenen Ablösevereinbarungen zu unterschreiben. Gegen einen dann festgesetzten Bescheid könne immer noch Widerspruch eingelegt und geklagt werden. Möglich sei auch, dass sich mehrere Betroffene zusammenschließen und ein Musterprozess – quasi in ihrer aller Namen – geführt wird.

 Klaglos akzeptieren wollen die Bewohner des Pflegmühlewegs die Kosten, die ihnen drohen, keinesfalls, wie ein Hausbesitzer gestern noch einmal betonte.


MT, 28.08.2008